AGB

  1. Vertragsgegenstand

Team Scherer erbringt Leistungen in den Bereichen Teamentwicklung, Mediation, Personalentwicklung, Beratung, Coaching, Moderation, Konfliktlösung.

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

Team Scherer leistet keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes.

Team Scherer ist berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber zur Erfüllung der Leistungen auch Subunternehmer einzusetzen. Team Scherer garantiert dabei die Qualifikation der jeweiligen Partner in Bezug auf die jeweils zu erbringende Leistung. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt dabei  Team Scherer.

  1. Angebot und Vertrag

Die Verbindlichkeit eines individuellen Angebots wird für drei Monate ab Datum des Angebots zugesichert.

Die in Preislisten, Katalogen oder anderen Publikationen genannten Kosten bzw. Seminargebühren gelten für genau die jeweils beschriebene Leistung. Für abweichende / individuelle Leistungen können abweichende Preise gelten, die i.d.R. explizit vereinbart werden.

Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Kataloge und Listen.

  1. Durchführung des Auftrages

Für alle von Team Scherer  beim Auftraggeber durchgeführten Maßnahmen stellt der Auftraggeber soweit dies für die Maßnahme (z.B. Seminar) erforderlich ist einen geeigneten Raum und das Catering für alle Teilnehmer zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Mit dem Auftraggeber werden die Modalitäten, Termin und Teilnehmerzahl zuvor festgelegt. Ein solcher Auftrag ist verbindlich.

  1. Kosten, Preise

Bei Auftragserteilung werden Leistungen, Termine und Honorare vereinbart.

Team Scherer rechnet alle Leistungen entweder pauschal (nach zuvor vereinbartem Projektumfang) oder pro Maßnahme oder pro Tag oder pro Stunde ab.

Sofern Leistungen nicht pauschal abgerechnet werden, gelten aktuelle folgende Sätze:

4.1 Coaching, individueller Workshop:

Tagessatz 2400 Euro, Halbtagessatz 1600 Euro, Stundensatz 250 Euro

4.2 Teamentwicklungsmaßnahme, Moderation, Konfliktlösung:

Tagessatz 2700 Euro, Halbtagessatz 1600 Euro, Stundensatz 250 Euro

4.3 Mediation: Tagessatz 2900 Euro

4.4 Organisatorische / betriebswirtschaftliche Beratung:

Tagessatz 1600 Euro, Halbtagessatz 900 Euro, Stundensatz 190 Euro.

Beratungsleistungen und Analysen vor Ort werden i.d.R. pauschal pro Tag oder zum vereinbarten Gesamtpreis der Maßnahme abgerechnet.

Als Beratungsleistungen gelten:

  • alle Anwesenheitszeiten vor Ort beim Auftraggeber
  • auftragsbezogene Vorbereitungsarbeiten
  • Ausarbeitung von auftragsbezogenen Konzepten, Berichten, Protokollen, Analysen, Präsentationen u.ä.
  • telefonische Beratung

Moderationen, Konfliktlösungen, Mediationen u.ä. werden i.d.R. nach Aufwand zu Tagessätzen abgerechnet, da im Vorfeld meist offen ist, welchen Umfang die Maßnahme haben kann.

In den Tagessätzen für Seminare enthalten ist jeweils

  • eine maximal 2-stündige Vorbereitung auf die Veranstaltung
  • ein kurzes Resümee-Gespräch mit dem Auftraggeber (maximal 30 Minuten)
  • bei Leistungserbringung im Umkreis von bis 100 km um Endingen die Reisezeit
  1. Abrechnung

Einsätze vor Ort beim Kunden werden stets zu vollen Tagessätzen abgerechnet, in speziell zu vereinbarenden Ausnahmefällen können auch halbe Tage zum jeweiligen Halbtagessatz abgerechnet werden.

Stundenweise Abrechnung erfolgt für Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Vor-Ort-Terminen (z.B. Protokolle, Vorbereitung, Sichten von Unterlagen, Ausarbeiten von Berichten, Analysen, Auswertungen, zusätzliche – auch telefonische – Beratungen, usw.). Ebenso werden Leistungen innerhalb eines Projektes, deren Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist, nach Stundensatz abgerechnet. Abrechnungseinheit sind 15 Minuten, abgerechnet werden jeweils angefangene 15 Minuten.

Rechnungen werden von Team Scherer je nach Umfang des Auftrages sofort nach der Veranstaltung oder nach Abschluss eines Auftrages erstellt oder bei langfristig laufenden Projekten können auch erbrachte Teilleistungen abgerechnet werden.

Alle hier oder in Preislisten, Angebot oder Auftragsbestätigung oder sonstigen Vereinbarungen genannten Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

  1. Termine, Verschiebung, Stornierung

Alle für eine Maßnahme vereinbarten Termine sind verbindlich.

Wird vom Auftraggeber eine Verschiebung eines fest vereinbarten Termins gewünscht, so versucht Team Scherer als Kulanzlösung einen Tausch des Termins mit einem anderen Kunden. Dies kann aber nicht zugesichert werden und ist bei kurzfristigen Verschiebungen kaum möglich.

Wird eine fest für einen Termin geplante Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt, so werden Stornogebühren in Höhe von bis zu 80% der vereinbarten Kosten der Veranstaltung oder der Maßnahme in Rechnung gestellt, abhängig davon, inwiefern oder zu welchen Bedingungen ein Ersatzauftrag für den betreffenden Tag gefunden werden konnte. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

Als Absage gilt auch die Verschiebung eines fest gebuchten Termins auf einen anderen Termin, wenn für den ursprünglichen Termin kein neuer Auftrag eines anderen Kunden akquiriert werden konnte und auch kein Termintausch mit einem anderen Kunden gefunden werden konnte.

Im Falle einer Mediation, Konfliktlösung oder Moderation können einzelne Termine nach Start der Maßnahme bei unerwarteter Entwicklung des Projektes vom Auftraggeber bis spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.

Falls eine Veranstaltung aus zuvor genannten Gründen oder wegen Krankheit des Trainers, Beraters, Coach oder Mediators ausfallen muss, wird Team Scherer einen neuen Termin mit dem Auftraggeber vereinbaren, wobei Terminwünsche des Auftraggebers soweit als möglich umgesetzt werden.

Zugesagte Termine werden seitens Team Scherer nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von besonderen Ereignissen, die die pünktliche Erbringung der Leistungen unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, sind vom Auftraggeber hinzunehmen.

  1. Kosten für Reise, Catering

Reise- und Übernachtungskosten, Barauslagen sowie sonstiger Aufwand, die zur vereinbarungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Fahrtkosten mit PKW werden derzeit mit € 0,75 je gefahrenem Kilometer berechnet, die Verpflegungspauschale bei auswärtiger Tätigkeit von mehr als 7 Stunden beträgt € 80.- pro Tag.

Sofern bei großen Entfernungen die Anreise per Bahn oder Flugzeug erfolgt, werden sämtliche Auslagen zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Diese Fahrtkosten fallen bei allen Aufträgen (außer offene Seminare) an, die nicht im Haus von Team Scherer in Endingen durchgeführt werden.

Die Fahrtstrecke wird von/nach Endingen oder dem Wohnort des Trainers / Beraters / Coachs zum Veranstaltungsort und zurück ermittelt. Erfolgt die Anreise zum Kunden nicht direkt von Endingen aus, sondern vom vorherigen Auftragsort, so werden die Fahrtkosten anteilig (hälftig) abgerechnet. Dasselbe gilt für die Abreise.

Reisezeit wird  bei Entfernungen von mehr als 50 km ab Endingen (oder – wenn näher – ab vorherigen Auftragsort) mit € 130.- je Stunde in Rechnung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für ganztägige Seminarveranstaltungen bei Kunden im Umkreis von 100 km um Endingen wird keine Reisezeit abgerechnet.

Wird zur Erbringung der Leistung ein Raum (z.B. Coaching) benötigt oder ist Catering für die Teilnehmer (z.B. Seminar) erforderlich, so trägt der Auftraggeber diese Kosten bzw. stellt Raum und Catering unentgeltlich zur Verfügung.

Bei offenen Seminaren beinhalten die Seminargebühren alle Nebenleistungen (Raum, Catering, Seminarunterlagen sowie Reisekosten des Trainers).

  1. Vertraulichkeit und Urheberrecht

Alle Mitarbeiter von Team Scherer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber aktiv bekannt gibt oder die passiv durch Anwesenheit im Betrieb oder durch Gespräche mit Mitarbeitern oder Beauftragten des Auftraggebers erlangt werden, unterliegen der Geheimhaltung.

Eventuelle an Team Scherer ausgehändigte interne Unterlagen des Auftraggebers werden ebenso vertraulich behandelt und Team Scherer trägt Sorge, dass solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich werden.

Alle Daten werden von Team Scherer nach gesetzlichen Vorschriften entsprechend den Festlegungen in der Datenschutz-Erklärung verarbeitet.

Sämtliche von Team Scherer bereitgestellten Unterlagen (z.B. Handbücher, Tabellen, Formulare, Auswertungsbögen, Grafiken) unterliegen dem Urheberrecht, sofern sie nicht im Rahmen eines Auftrages des Auftraggebers angefertigt wurden. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte sind ausgeschlossen, sofern nicht explizit anderes vereinbart wurde.

Team Scherer versichert, dass keiner seiner Mitarbeiter oder Beauftragten in irgend-einer Form die Technologien von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien  anwendet oder danach arbeitet.

  1. Haftung

Team Scherer erbringt Beratungs- und Personalentwicklungs-leistungen, deren Umsetzung oder Nutzung durch den Auftraggeber eigenverantwortlich entschieden wird. Team Scherer hat keinen Einfluss auf Details der Umsetzung oder die Einhaltung wichtiger Rahmenbedingungen oder begleitender Maßnahmen und haftet daher nicht für das unternehmerische Ergebnis.

  1. Schlussvereinbarung

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für die unwirksame Bestimmung ist eine neue Bestimmung zu finden, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für eventuelle Lücken im Vertrag.

Sofern in einem konkreten Vertrag mit dem Auftraggeber von den hier genannten Bestimmungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, so ersetzen diese jeweils die hier in den allgemeinen Bedingungen genannten Vereinbarungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

In eventuellen streitigen Fällen bleibt selbstverständlich eine Kulanzregelung vorbehalten.

Team Scherer ist grundsätzlich stets bestrebt, dem Auftraggeber eine einwandfreie Leistung zukommen zu lassen.